Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wenn Sie ein besonderes Ehe- oder Altersjubiläum feiern, freut sich der/die Ortsbürgermeister/in in der Regel, Ihnen persönlich zu gratulieren oder Glückwünsche zu überbringen.
Bitte beachten Sie: Wer beim Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre beantragt hat, wird aus Datenschutzgründen nicht in den Jubiläumslisten geführt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der/die Ortsbürgermeister/in nicht erfährt, dass bei Ihnen ein Jubiläum ansteht und daher keine Gratulation erfolgen kann.
Wenn Sie also möchten, dass weiterhin eine Gratulation erfolgt, sollten Sie keine Übermittlungssperre beantragen bzw. vorhandene Sperren aufheben lassen.
Bei Fragen oder wenn Sie sich unsicher sind, ob für Sie eine solche Sperre besteht, helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro Baumholder
