Gehen Sie mit uns auf die Reise durch die Geschichte von Eckersweiler und erleben Sie den Wandel der Zeit…

Aus den Aufzeichnungen von Heinrich Altväter, Amt Burglichtenberg im Landkreis Birkenfeld / Sonderheft 8 des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld von 1962.

1278 – 1391

Eckerswillre (1278), Eckersweiler = Weiler des Eckahardi war ein Teil des von Abt Griffon dem Kloster Tholey geschenkten Gebietes um Baumholder, das 1235 von Verdun den Veldenzern zu Lehen gegeben wurde. Der Ort war jahrhundertelang Erblehen der Grafen von Baldwein. Schon 1213 war ein Baldewein Vasall der Veldenzer Grafen. Baldwein vor Frutzweiler besaß 1391 einen Burgsitz zu Lichtenberg als Lehen und eine jährliche Gülte von 8 Pfd. Sein Enkel kam zu Herzog Stephans Regierungszeit nach Zweibrücken, und nannte sich nach dem neuen Wohnsitz Baldwein von Zweibrücken.

1434 – 1456

Herzog Stephans Enkel erhielt 1434 von Dieter von Fleckenstein eine Gülte von 6 Pfd. Heller auf die Gefälle des Dorfes Eckersweiler. Im Jahre 1453 löste Herzog Ludwig I. die Lichtenberger Burglehensgülte durch Zahlung von 80 Pfd. Heller, worauf Baldewein ihm die Hälfte des Hofes Frutzweiler zu Lehen auftrug. 1456 erhielt Baldewein von Ludwig das Dorf Eckersweiler „mit dem Gericht, armen Leuthen, Gülten, Bösch und Feldern, dambt alles nuten und gefällen, nichts ausgenommen“. Dieses „haben die Herren von Baldwein von Zweibrücken von undenktlichen Zeiten aiß ihr Eigenthim besessen und ann 1425 ein Theil davon an Joh. Grafen von Sponheim und Friedrich, Grafen von Veldenz vor 40 Goldgulden versetzt“.

1456

Daß ein vielbesuchter Markt am Lambertitag gehalten wurde, beweist eine besondere, im Schöffenweistum von Baumholder von 1456 enthaltene Marktordnung, die alle Viehhändler, Schuster, Bäcker und Bauern beim Verkauf von Tieren und Waren zur Entrichtung des Zolls verpflichtete. Zollfrei waren nur Kochbutter und Eier.

1541 – 1618

Nach Einlösung des verpfändeten Gutes geriet Hoh. Friedrich Baldewein mit dem Grafen von Oberstein in Streit. Er setzte den obersteinischen Schultheiß zu Linden gefangen. Der Obersteiner rächte sich durch Repressalien an Eckersweiler. Darauf rief Baldewein den Herzog Ludwig, dessen Hofmeister er früher gewesen war, um Schutz und Protektion an. Der Herzog trug ihm nun das Dorf als Erblehen auf. Dieses Lehen wurde im Laufe der Jahre immer wieder neu bestätigt. 1541 erhielt Heinrich Baldwein ein Lehen vom Tholeyer Abt. Der mit Sabine von Löwenstein vermählte Johann Baldewein verpfändete 1618 dem Lichtenberger Landschreiber Helfenstein verschiedene Zinsen und Gefälle für 1400 Gulden. Das Verhältnis zwischen den Hörigen gerichteten Herren war nicht immer gut. In einem 1618 an den Herzog gerichteten Schreiben beschwerten sich die Einwohner von Eckersweiler über die Mehrung der Frohndienste und die Eigenmächtigkeit des Dr. Helfenstein. Junker Joh. Baldwein drohte seinen Untertanen mit der göttlichen Strafe wegen des wiederholt bewiesenen Ungehorsams (Staatsarchtiv Speyer. Zweibrücken III.980/I).

1556

1556

Die dem hl. Lambertus geweihte Kapelle gehörte zur Pfarrei Baumholder. Ihre Kanzel stammte aus dem Jahre 1556. Die Kirche wurde um die Mitte des 18. Jahrhunderts (1758) erbaut, der viel ältere, wohl im 14. Jahrhundert errichte Turm zählt zu den ältesten Baudenkmälern der Heimat. Berichte über ein Kloster sind nicht begründet.

1711 – 1737

Im großen Krieg war auch die nordöstlich von Dorf gelegene Siedlung Heisweiler verfallen. Aus dem Jahre 1711 wird unter den Gefällen auch der Zehnt für das Achatgraben genannt.1720 waren 8 Hausstätten im Dorf. Zu den Gefällen an Frevel, bußen, Fronden, Zinsgeldern, Leibbede, Zehntpfennig, Weinschank, Ungeld, Marktgeld kam die Lieferung von 40 Stück Käse, 8 Faßnachtshühnern und 2 Kappen. Im Jahre 1730 beschwerten sich die Untertanen beim Herzog darüber, daß man sie, wie es in den zweibrückischen Orten üblich, zur Zahlung der Türkensteuer, des Salzgeldes und der Fourage- und Rekrutengelder zwinge. Das Oberamt wies den Landsherrn darauf hin, daß die Baldeweins keine Superiorität besäsen und dem Oberamt unterstünden. Als der letzte männliche Sproß der Baldeweins, der in holländischen Diensten stehende Kornett Georg Heinrich 1737 gestorben war, kam sein Erbe an die verwandten Brüder Schwenk von Schweinsberg, dies es an den Zweibrücker Präsidenten Ernst Wilhelm von Wrede veräußerten.

1727 – 1745

In die Leibeigenschaft zu Eckersweiler zogen ein: 1727 Jakob Braun aus Schellweiler, 1733 Wilhelm Kirsch aus Berschweiler, 1737 Elisabeth Albertin aus Berschweiler, 1740 Hans Adam Braun aus Ruthweiler, 1745 Anna Albertin und Katharina Cloßin aus Berschweiler. Zur Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit und zum Einzug der Gefälle unterhielten die Herren von Wrede bis zur Französichen Revolution einen besonderen  Beamten in Kusel.

1742

Am 04.05.1742 schwörten foglende Bürger aus Eckersweiler dem neuen Herren den Huldigungseid: Johann Nickel Pfeifer (Schulheiß), Hans Wilhelm Kirsch (Gerichtsschöffe), Johann Kniesel (Gerichtsschöffe), Jakob Kniesel (Zensor) und die Gerichtsmänner Peter Theiß, Heinrich Köhl, Peter Scharf, Hans Nickel Köhl, Michel Müller, Johannes Köhl, Phil. Welsch, Jakob Schuhmacher, Phil. Klemann und Bastian Braun (Staatsarchtiv Speyer. Baldw. Wredische L.A. 1741).  

1750 – 1942

Das aus Kirchengefällen und Kollektenbeisteuer 1750 gekaufte erste Schulgebäude stürzte schon 1777 ein. Drei Jahre später begann man mit einem Neubau, der bis 1846 benutzt wurde. ein neuerrichtetes Haus diente als Schule, bis 1942 die Umsiedlung in das ehemalige Braunsche Gasthaus erfolgte.

1752

1752

Lacksiegel von 1752, Maße 24 x 24 mm. Im Feld ist perspektivischer Würfel auf grasigem Grund zu sehen. Die Beschriftung lautet: ECKERSWEILER GEMEINS SIGEL. Fundstelle: LHA Koblenz Best. 24 Nr. 633

1822

Nach der französichen Revolution gehörte Eckersweiler der Maire Berschweiler des Kantons Baumholder, ab 1822 der gleichnahmigen Bürgermeisterein desselben Kantons an.

1860

Ein von Joh. Badwein 1860 ausgestelltes Verzeichnis über die Lehnstücke berichtet, das das Dorf durch den Krieg „verrugniert“ worden sein, daß die Franzosen von den ehemals 10 Häusern, 5 verbrannt hätten, daß statt der früher üblichen 11 1/2 Malter Zinskorn nur noch 4 Malter 4 Faß an Zinshafer statt 16 Malter noch 9 Malter 5 Faß eingingen, und daß im Berichtsjahr gar kein Hafer geliefert worden sein, weil „die litte kein gesät“ hätten. Das Zinsgeld war auf die Hälfte gefallen, der Bannwein ergab nichts mehr, nur das Ungeld für den Weinschank am Lambertimarkt brachte noch 6 Gulden. Der Wirt Johann Braun blieb das Ungeld wiederholt schuldig (Staatsarchtiv Speyer. Zweibrücken III.980/II, 1-5)